Ihre Rechte und Vorteile bei einer Pauschalreise
- Bei Problemen, Reklamationen, Schadensersatzansprüchen usw. nur ein Ansprechpartner für alle im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen (Veranstalter)
- Notruftelefonummer, um sich mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen
- Rücktrittsmöglichkeit vor Reiseantritt geg. Gebühr (Stornostaffel)
- Bei Insolvenz des Veranstalters - Rückzahlung des Reisepreises
- Sicherstellung der Rückreise bei Insolvenz, z.B. der Airline
- Übertragung auf andere Personen möglich (geg. Gebühr)
- Anspruch auf Minderung des Reisepreises, wenn die Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht wurde
- Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit
- Schadensersatz für materielle und körperliche Folgeschäden eines Reisemangels
- Bei schwerwiegenden Sicherheitsproblemen am Reiseort kostenlose Rücktrittsmöglichkeit vor Reiseantritt
- Rücktrittsmöglichkeit bei schwerwiegenden Reisemängeln
- Wenn eine Reiseleistung ausfällt, keine Zahlungsverpflichtung für weitere Reiseleistungen, die deshalb nicht genutzt werden können
- Beistandspflicht des Reiseveranstalters bei außergewöhnlichen Umständen und in schwierigen Situationen (z.B. Diebstahl der Reisekasse, Krankheit, Schließung des Luftraumes, Tornado, Anschlag, o.ä.)
Eine Haftung für die Rechtsverbindlichkeit der Information ist ausgeschlossen
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